Rechtsprechung
   VG Regensburg, 22.01.2019 - RN 5 S 19.34   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,899
VG Regensburg, 22.01.2019 - RN 5 S 19.34 (https://dejure.org/2019,899)
VG Regensburg, Entscheidung vom 22.01.2019 - RN 5 S 19.34 (https://dejure.org/2019,899)
VG Regensburg, Entscheidung vom 22. Januar 2019 - RN 5 S 19.34 (https://dejure.org/2019,899)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,899) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; GastG § 15 Abs. 2, § 31; GG Art. 12 Abs. 1
    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis - Ausnahmecharakter der Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • rewis.io

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis - Ausnahmecharakter der Anordnung der sofortigen Vollziehung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 05.10.2018 - 22 CS 18.1795

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen Steuer- und Beitragsrückständen

    Auszug aus VG Regensburg, 22.01.2019 - RN 5 S 19.34
    Zwar kann auch allein die Nichtabgabe von Steuererklärungen bereits für sich eine gewerberechtliche Unzuverlässigkeit begründen, jedoch nur, wenn die Erklärungen trotz Erinnerung hartnäckig über längere Zeit nicht abgegeben werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 05. Oktober 2018 - 22 CS 18.1795 -, Rn. 21, juris).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof betonte in seiner Entscheidung vom 05.10.2018 (Az.: 22 CS 18.1795, Rn. 24, juris) jedoch nochmals ausdrücklich den Ausnahmecharakter der Anordnung der sofortigen Vollziehung und bejahte eine solche "konkrete Gefahr für wichtige Gemeinschaftsgüter" dann, wenn sich der Schuldenstand binnen weniger Monaten sehr deutlich erhöht hat; im konkreten Fall ging es um eine anfängliche Steuerschuld in Höhe von 38.640,30 EUR, die sich innerhalb eines halben Jahres auf 58.469,29 EUR und damit um fast 20.000 EUR erhöht hat.

  • BFH, 20.12.2000 - I R 50/00

    Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG

    Auszug aus VG Regensburg, 22.01.2019 - RN 5 S 19.34
    Eine "konkrete Gefahr für wichtige Gemeinschaftsgüter" kann sich vorliegend auch nicht allein aus der Nichtabgabe von Steuervoranmeldungen und Steuererklärungen mit der Folge der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO ergeben, da es in diesen Fällen in der Regel ermessensgerecht ist, wenn sich das Finanzamt bei steuererhöhenden Besteuerungsgrundlagen an der oberen, bei steuermindernden Besteuerungsgrundlagen an der unteren Grenze des Schätzungsrahmens ausrichtet (vgl. BFH, Urt. v. 18.12.1984 - VIII R 195/82, BStBl II 1986, 226; v. 20.12.2000 - I R 50/00, BStBl II 2001, 381).
  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus VG Regensburg, 22.01.2019 - RN 5 S 19.34
    Eine "konkrete Gefahr für wichtige Gemeinschaftsgüter" kann sich vorliegend auch nicht allein aus der Nichtabgabe von Steuervoranmeldungen und Steuererklärungen mit der Folge der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO ergeben, da es in diesen Fällen in der Regel ermessensgerecht ist, wenn sich das Finanzamt bei steuererhöhenden Besteuerungsgrundlagen an der oberen, bei steuermindernden Besteuerungsgrundlagen an der unteren Grenze des Schätzungsrahmens ausrichtet (vgl. BFH, Urt. v. 18.12.1984 - VIII R 195/82, BStBl II 1986, 226; v. 20.12.2000 - I R 50/00, BStBl II 2001, 381).
  • BVerfG, 13.08.2003 - 1 BvR 1594/03

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerrufs gegen die Entziehung

    Auszug aus VG Regensburg, 22.01.2019 - RN 5 S 19.34
    Unabhängig von der Frage der Erfolgsaussichten der Hauptsache und damit der Rechtmäßigkeit des Widerrufsbescheids setzt die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Gaststättenerlaubnis nach § 15 Abs. 2 GastG sowie der Untersagung gem. § 31 GastG i.Vm. § 15 Abs. 2 GewO im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG zudem voraus, dass eine weitere Berufstätigkeit während der Dauer des Rechtsstreits konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (BayVGH, B.v. 28.04.2014 - 22 CS 14.182 -, Rn. 19, juris; BayVGH, B.v. 3.5.2013 - 22 CS 13.594 - juris, m.w.N.; BVerfG, B.v. 12.8.2003 - 1 BvR 1594/03 - NJW 2003, 3617).
  • BVerwG, 13.03.1973 - I C 36.71

    Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden

    Auszug aus VG Regensburg, 22.01.2019 - RN 5 S 19.34
    Zu beachten ist vorliegend, dass die Höhe der Steuerschulden im entscheidungserheblichen Zeitpunkt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13. März 1973 - I C 36.71 -, BVerwGE 42, 68-71 RN. 25) des Bescheidserlasses am 14.11.2018 mit 2694, 43 EUR sowohl ihrer absoluten Höhe nach als auch im Verhältnis zur Gesamtbelastung der Antragstellerin als noch nicht so erheblich angesehen werden kann, um die Annahme einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit allein aufgrund der Höhe Steuerschuld rechtfertigen zu können.
  • VGH Bayern, 03.05.2013 - 22 CS 13.594

    Sofortige Vollziehbarkeit; Widerruf der Gaststättenerlaubnis; Untersagung der

    Auszug aus VG Regensburg, 22.01.2019 - RN 5 S 19.34
    Unabhängig von der Frage der Erfolgsaussichten der Hauptsache und damit der Rechtmäßigkeit des Widerrufsbescheids setzt die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Gaststättenerlaubnis nach § 15 Abs. 2 GastG sowie der Untersagung gem. § 31 GastG i.Vm. § 15 Abs. 2 GewO im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG zudem voraus, dass eine weitere Berufstätigkeit während der Dauer des Rechtsstreits konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (BayVGH, B.v. 28.04.2014 - 22 CS 14.182 -, Rn. 19, juris; BayVGH, B.v. 3.5.2013 - 22 CS 13.594 - juris, m.w.N.; BVerfG, B.v. 12.8.2003 - 1 BvR 1594/03 - NJW 2003, 3617).
  • VGH Bayern, 28.04.2014 - 22 CS 14.182

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis; gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen

    Auszug aus VG Regensburg, 22.01.2019 - RN 5 S 19.34
    Unabhängig von der Frage der Erfolgsaussichten der Hauptsache und damit der Rechtmäßigkeit des Widerrufsbescheids setzt die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Gaststättenerlaubnis nach § 15 Abs. 2 GastG sowie der Untersagung gem. § 31 GastG i.Vm. § 15 Abs. 2 GewO im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG zudem voraus, dass eine weitere Berufstätigkeit während der Dauer des Rechtsstreits konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (BayVGH, B.v. 28.04.2014 - 22 CS 14.182 -, Rn. 19, juris; BayVGH, B.v. 3.5.2013 - 22 CS 13.594 - juris, m.w.N.; BVerfG, B.v. 12.8.2003 - 1 BvR 1594/03 - NJW 2003, 3617).
  • VGH Bayern, 25.11.2009 - 22 CS 09.2360

    Sofortige Vollziehbarkeit; Widerruf der Gaststättenerlaubnis; Untersagung der

    Auszug aus VG Regensburg, 22.01.2019 - RN 5 S 19.34
    Hierzu ist zwar auch die Erfüllung wesentlicher steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten zu rechnen (vgl. BayVGH, B.v. 25.11.2009 - 22 CS 09.2360 -, Rn. 6, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht